EU-Transparenzverordnung

Wie berücksichtige ich Nachhaltigkeitsrisiken in meiner Beratung?

Bei der Zusammenstellung der für meine Kunden auswählbaren Produkte berücksichtige ich neben der Sicherheits- und Ertragsorientierung der Produkte auch Nachhaltigkeitsrisiken (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung). Ich stelle im Rahmen meiner Kundenberatung sicher, dass der individuelle Kundenbedarf hinsichtlich Risikoneigung, Risikotragfähigkeit, Renditeerwartungen und individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen in die individuelle Produktauswahl einfließt. Dabei können Nachhaltigkeitsrisiken bewusst eingegangen werden, wenn dies dem Kundenbedarf entspricht.

Inwieweit steht meine Vergütungspolitik (Gehälter und/oder Provisionen) mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in Einklang?

Ich stelle im Rahmen meiner Vergütungspolitik sicher, dass im bestmöglichen Interesse meiner Kundinnen und Kunden gehandelt wird. Insbesondere werden durch die Vergütung keine Anreize gesetzt, ein Versicherungsanlage- oder Altersvorsorgeprodukt zu empfehlen, das den Bedürfnissen der Kundinnen und Kunden weniger entspricht. Die von mir gezahlte Vergütung ist neutral in Bezug auf die Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Auf welche Art und Weise beziehe ich Nachhaltigkeitsrisiken in die Versicherungsberatung mit ein?

Bei der Zusammenstellung der für meine Kunden auswählbaren Produkte berücksichtigen meine Vertriebspartner neben der Sicherheits- und Ertragsorientierung der Produkte auch Nachhaltigkeitsrisiken (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung). Diese stellen im Rahmen ihrer Kundenberatung sicher, dass der individuelle Kundenbedarf hinsichtlich Risikoneigung, Risikotragfähigkeit, Renditeerwartungen und individuellen Nachhaltigkeitspräferenzen in die individuelle Produktauswahl einfließt. Dabei können Nachhaltigkeitsrisiken bewusst eingegangen werden, wenn dies dem Kundenbedarf entspricht.

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