„Grüne Versicherungskarte“ feiert 75. Geburtstag

Woran heutige Autofahrer kaum noch einen Gedanken verschwenden, war vor 75 Jahren ein riesiger Schritt – politisch wie technisch administrativ: Dank der damals in 19 Staaten eingeführten „Grünen Versicherungskarte“ gilt eine Kfz-Versicherung auch im europäischen Ausland und sogar darüber hinaus. 48 Länder mit rund 1.500 Versicherern nehmen mittlerweile am Council of Bureaux (COB) teil, der […]
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Versicherungs-News

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Woran heutige Autofahrer kaum noch einen Gedanken verschwenden, war vor 75 Jahren ein riesiger Schritt – politisch wie technisch administrativ: Dank der damals in 19 Staaten eingeführten „Grünen Versicherungskarte“ gilt eine Kfz-Versicherung auch im europäischen Ausland und sogar darüber hinaus. 48 Länder mit rund 1.500 Versicherern nehmen mittlerweile am Council of Bureaux (COB) teil, der die Schadenregulierung koordiniert. Während die „Grüne Karte“ früher bei jedem Grenzübertritt präsentiert werden musste, reicht in den meisten Teilnehmerländern seit 1991 das amtliche Kennzeichen als Versicherungsnachweis. Täglich ereignen sich im Schnitt mehr als 1.000 Unfälle im COB-Raum, deren (Mit-)Verursacher in einem jeweils anderen Land ihren Wohnsitz haben. Vor Einführung des seit 2021 auf weißem Papier gedruckten internationalen Versicherungsbelegs, der ab 2025 auch rein digital mitgeführt werden kann, musste vor jeder Fahrt ins Ausland eine Grenzversicherung abgeschlossen werden – und zwar für jedes Land einzeln.

Aktuelle News

Europas Risikoscheu kostet doppelt
Rund 15 Prozent ihres Nettoeinkommens legen die Europäer auf die hohe Kante. Damit beläuft sich die Sparquote auf das Dreifache der US-amerikanischen. Doch während jenseits des Atlantiks laut Boston Consulting Group 56 Prozent der Haushalte am Kapitalmarkt investieren, sind es in Europa nur 27 Prozent. Etwa 12 Billionen Euro lassen die Europäer unverzinst oder mit […]
Das Werkstattrisiko hat Grenzen
Wenn eine Kfz-Werkstatt unwirtschaftlich arbeitet oder falsche Abrechnungen vorlegt, muss prinzipiell der Unfallverursacher bzw. seine Haftpflichtversicherung die Zusatzkosten übernehmen. Im Rechtsdeutschen heißt das Werkstattrisiko. Dass die Werkstätten damit keinen Haftungsfreibrief erhalten, hat indes das Landgericht Saarbrücken kürzlich in zweiter Instanz bestätigt: Zu den Aufgaben eines Fachbetriebs gehöre es, die in einem Schadengutachten vorgesehenen Reparaturarbeiten auf […]